Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:30 - 17:30
Samstag und Sonntag: geschlossen
Adresse:
Kirchstrasse 8a
CH-3097 Liebefeld/BE
Schweiz
Telefon:
0041 31 972 51 88
0041 31 972 51 13
Telefax:
0041 31 972 51 15
Email:
info@waytour.ch
1. Vertrag
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Anmeldung auf unserem Anmeldeformular kommt zwischen Ihnen und Waytour Reisen & Handel GmbH ein Vertrag zustande.
Waytour Reisen & Handel GmbH wird im nachfolgenden Vertragstext lediglich "Waytour" genannt.
2. Preise- und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus unseren aktuellen Angeboten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
2.2 Reservationsgebühren
Falls Sie bei Waytour nur die Landleistungen reservieren möchten (ohne Hin- und Rückflug ab der Schweiz), erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF40.- pro Auftrag.
2.3 Bearbeitungen und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir, neben den im Angebote erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung erheben können.
2.4 Anzahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises umgehend per Überweisung zu entrichten.
2.5 Restzahlung
Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, können wir die Reiseleistungen verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 3ff geltend machen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. Zahlungen können ausschliesslich durch Überweisung vorgenommen werden.
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3. Änderungen bei Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder eine Annullierung
3.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies uns durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind uns gleichzeitig zurückzugeben.
3.2 Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden CHF100.- pro Person, maximal CHF200.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühren erhoben (s. Ziff 3.3.) sowie eventuelle Kommunikationskosten.
3.3. Annullierungkosten
Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den B earbeitungsgebühren (Ziff. 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
30 – 15 Tage vor Abreise 30%
14 – 8 Tage vor Abreise 50%
7 – 1 Tage vor Abreise 90%
Nichtantritt der Reise 100%
Von diesen Bestimmungen abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Leistung separat aufgeführt. Waytour ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.
3.4 No-Show
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100% des Arrangementspreises belastet. Verpasst ein Passagier den Rückflug, so entfällt für Waytour jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunde vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen.
3.5 Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskosten- versicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei uns eine Annullierungs- und Extrarückreisekostenversicherung abzuschliessen.
3.6 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er/Sie hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner/ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig: Wenn die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visum etc.) erfüllt.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein, oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er/sie solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Waytour orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er/sie aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3ff).
4. Änderungen der Programmausschreibung, Preisänderungen und Änderungen im Transportbereich
4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Waytour behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen, Preise in auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss.
4.2 Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die angegebenen Preise zu erhöhen:
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Abflugstaxen)
- Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
4.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung vor Reisebeginn
Waytour behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Waytour bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
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5. Rücktritt durch Waytour
5.1 Rücktritt aus Gründen die bei Ihnen liegen
Waytour ist berechtigt eine Reise zurücktreten, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Waytour Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3ff und weitere Schadenersatzforderungen.
5.2 Mindestteilnehmerzahl
Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Waytour die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF100.- pro Person, jedoch höchstens CHF200.- pro Auftrag.
5.3 Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können Waytour veranlassen eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie Waytour so schnell wie möglich.
6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reisen
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Waytour eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die Waytour Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Waytour vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff.
7. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Waytour nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Waytour Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Extrarückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.
8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
8.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Waytour Reiseleitung, oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Waytour Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Waytour Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.2 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von Waytour ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1) verlangt.
8.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Waytour geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Waytour geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Waytour unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Waytour Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
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9. Haftung von Waytour
9.1 Allgemeines
Waytour vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Waytour Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
9.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschüsse
9.2.1 Internationale Abkommen
Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Waytour auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und Eisenbahnverkehr).
9.2.2 Haftungsausschlüsse
Waytour haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Waytour, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Waytour ausgeschlossen.
9.2.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Waytour, sofern die Schäden durch Waytour oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben Internationale Abkommen (Ziff. 9.2.1).
9.2.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Waytour auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in Internationalen Abkommen.
9.3 Verantwortung während der Reise
Am Ferienort ist es möglich, noch lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch die Waytour Reiseleitung bzw. die örtliche Waytour Vertretung vermittelt wurden, auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert.
Waytour kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
10. Versicherungen
10.1 Annullierungskosten-Versicherung
Waytour empfiehlt Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung, sofern Sie nicht bereits privat eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.
10.2 Bearbeitungsgebühr
Waytour möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF100.- pro Person, maximal CHF200.- pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist und in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden muss.
10.3 Zusätzliche Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport-, und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Waytour empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäckversicherung.
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11. Einreise-, Visum- und Gesundheitsvorschrifte
Unter „Chinareise A-Z“ auf unserer Webseite finden Sie die Angaben zu den Pass- und Visumvorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Allfällig danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Waytour bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Diese Angaben gelten für Inhaber von Reisepässen der Schweiz und des Fürstentum Liechtensteins. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger anderer Staaten informiert Sie wir auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgen Ihnen wir gerne die Einholung der allfällig erforderlichen Visum. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visum eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
Waytour macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Waytour ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
Wir sind verpflichtet Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen jeder Art in China mit grosser Härte geahndet wird. In den schweren Fällen wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen.
12. Rückbestätigung von Flugticket
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
13. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Waytour oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtbeziehungen zwischen Ihnen und Waytour ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Waytour wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Bern vereinbart.
(Stand: 2012)





