China Beglaubigung/Legalisation
Antragsformular für Beglaubigung herunterladen
Die aktuelle Version des Antragsformular für Beglaubigung.
Schweizerische Bundeskanzlei
Legalisationen
Gurtengasse 5
CH-3003 Bern
Telefon: 031 322 37 69
Telefax: 031 322 38 95
E-Mail: legalisation@bk.admin.ch
Montag bis Freitag
08:30 Uhr - 11:15 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Haben Sie Zeugnisse, Urkunden oder Geschäftspapiere, die in der Schweiz ausgestellt sind, die Sie in China offiziell verwenden möchten, für die folgenden Zwecken?
Sie möchten:
- in China eine Chinesin/einen Chinese heiraten.
- Firma in China gründen.
- Representative Office in China öffnen.
- Produkte oder Patenten in China registrieren.
- Residenterlaubnis in China beantragen.
Dann sollten die Dokumennte zunächst von der chinesischen Botschaft in der Schweiz legalisiert werden. Die Chineisische Botschaft legalisiert nur Dokumente, die von der Schweizerischen Bundeskanzlei in Bern überbeglaubigt sind.
Unsere Dienstleistungen für Sie:
- Erledigung die Endebeglaubigung durch den Bundeskanzlei.
- Erledigung die Legalisierung durch die chinesischen Botschaft.
- Bei Bedarf beeidigte chinesische Übersetzung Ihrer Dokumente. Bitte melden Sie sich vorab bei uns.
Für den Antrag sollten Sie uns die folgenden Unterlagen senden:
1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (Blockschrift).
2. Das von der schweizerischen Bundeskanzlei beglaubigte Dokumente. *
3. Eine chinesische Übersetzung des zu beglaubigten Dokuments. **
4. Eine Kopie des zu beglaubigten Dokuments.
5. Eine Kopie vom Pass und ID des Antragstellers.
6. Ein ausreichend frankiertes (eingeschrieben) und an Sie adressiertes Rücksendekuvert.
7. Den entsprechenden Betrag in Bar.
* Kann durch uns gemacht werden.
** Kann später in China gemacht werden.
| Bearbeitungszeiten & Kosten: | |
| Schweizerische Bundeskanzlei: | 20.- pro Dokument |
| Chinesische Botschaft: | 30.- pro Dokument (zum persönlichen Gebrauch) |
| 60.- pro Dokument (zum geschäftlichen Gebrauch) | |
| Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung: | 50.- pro Auftrag (innerhalb von 3 Arbeitstage) |
| 35.- pro Auftrag (innerhalb von 5 Arbeitstage) | |
| Unsere Bearbeitungsgebühr: | 50.- pro Auftrag |
| Bearbeitungszeit: | ca. 10 Arbeitstage |
| Wohnort/Kanton: | alle 26 schweizer Kantone |
| Fürstentum Liechtenstein: | ja |
Bitte beachten Sie auch:
Anträge auf Überbeglaubigung eines Dokuments, dessen Inhalt chinesische Gesetze und Vorschriften widerspricht und Anträge zum Gebrauch in Taiwan (Republik China) werden nicht angenommen.
Ein Antrag auf Überbeglaubigung per Post wird nicht angenommen.
Für eine baldige und sichere Verarbeitung, bitten wir Sie am höfflichsten, uns alle Unterlagen per Einschreiben zu schicken. Für Ihren Auftrag danken wir Ihnen bestens.
Ihr Waytour Reisen Team





